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   VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20   

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VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20 (https://dejure.org/2020,35300)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.11.2020 - 11 B 86/20 (https://dejure.org/2020,35300)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. November 2020 - 11 B 86/20 (https://dejure.org/2020,35300)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 - juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 - SchlHA 1991, 220).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - 11 B 18.16

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20
    Nach § 8 Abs. 1 i. V. mit § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis auch nach der erstmaligen auf ein Jahr befristeten Verlängerung (§ 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) erneut verlängert werden, wenn die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt worden ist und die sich aus § 5 AufenthG ergebenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.05.2017 - 3 B 297/16 - juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2018 - OVG 11 B 18.16 - juris Rn. 19).
  • EGMR, 11.07.2000 - 29192/95

    Ausländer, Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Familienangehörige, Kinder, Schutz

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20
    Aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK ergibt sich eine rechtliche Schutzwirkung zugunsten eines Ausländers, der sich ernsthaft um die Erlangung eines Umgangsrechts bemüht, wenn die Ausreise des Ausländers oder eine Abschiebung den Ausgang des Verfahrens über das Umgangsrecht vorwegnimmt und / oder eine prozessual gebotene Verfahrensbeteiligung vereiteln würde (vgl. EGMR, Urteil vom 11.07.2020 - 29192/95 - juris; Haedicke, HTK-AuslR / § 60a AufenthG / zu Abs. 2 Satz 1 - familiäre Gründe, Rn. 68 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 - juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 - SchlHA 1991, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20
    Denn dies würde eine durch sachliche Gründe nicht gerechtfertigte differenzierende und von Zufällen abhängige Schlechterstellung der Betroffenen darstellen, die die Möglichkeit verlören, die auch hier infolge der Ablehnung jedenfalls nach Ablauf der Geltungsdauer eintretende Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht abzuwenden und nur eine Aussetzung der Abschiebung erreichen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - juris Rn. 14; Funke-Kaiser, a.a.O., Rn. 128; Hofmann, ebenda).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 11 ME 441/10

    Prüfung der Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20
    Bei allen weiteren Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht muss grundsätzlich die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG vorliegen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2011 - 11 ME 441/10 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.06.2013 - 10 C 13.881 - juris Rn. 15; Dienelt, a.a.O. Rn. 97 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 18.05.2017 - 3 B 297/16

    Scheinehe; ehebedingte Aufenthaltserlaubnis; rückwirkende Aufhebung;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20
    Nach § 8 Abs. 1 i. V. mit § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis auch nach der erstmaligen auf ein Jahr befristeten Verlängerung (§ 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) erneut verlängert werden, wenn die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt worden ist und die sich aus § 5 AufenthG ergebenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.05.2017 - 3 B 297/16 - juris Rn. 6; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2018 - OVG 11 B 18.16 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 10 C 13.881

    Mehrfache Verlängerung des eheunabhängigen Aufenthaltsrechts; Sicherung des

    Auszug aus VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20
    Bei allen weiteren Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht muss grundsätzlich die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG vorliegen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2011 - 11 ME 441/10 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.06.2013 - 10 C 13.881 - juris Rn. 15; Dienelt, a.a.O. Rn. 97 jeweils m.w.N.).
  • VG Schleswig, 09.02.2021 - 11 B 107/20

    Ausländerrecht

    Ein Anspruch auf Erteilung einer vorübergehenden Duldung zu Zwecken der Durchführung eines Umgangsverfahrens (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 11. November 2020 - 11 B 86/20 -, juris) ist ebenfalls nicht glaubhaft gemacht.
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